Rechtsprechung
BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88, 1 BvR 336/88, 1 BvR 356/88 |
Eigenbedarf II
§ 564b Abs. 2 Nr. 2 BGB <Fassung bis 31.8.01>, Vereinbarkeit mit Art. 14 Abs. 1 GG, zulässige Reichweite des Mieterschutzes
Volltextveröffentlichungen (6)
- DFR
Eigenbedarf II
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Eigenbedarfskündigung; Wohnbedarf; Kündigung
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Nachprüfung des Eigenbedarfs des Vermieters
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Anfroderungen an die Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltskanzlei-obst.de (Kurzinformation)
Die treuwidrige Eigenbedarfskündigung
Verfahrensgang
- AG Friedberg (Hessen), 26.08.1987 - C 254/87
- LG Gießen, 06.01.1988 - 1 S 507/87
- LG Köln, 21.01.1988 - 1 S 319/87
- LG Braunschweig, 29.01.1988 - 6 S 310/87
- BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88, 1 BvR 336/88, 1 BvR 356/88
Papierfundstellen
- BVerfGE 79, 292
- NJW 1989, 970
- MDR 1989, 516
- ZMR 1989, 138
- DB 1989, 570
- WuM 1989, 114
Wird zitiert von ... (232) Neu Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 792/83
Eigenbedarf I
Auszug aus BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88
Die Verfassungsmäßigkeit des § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB sowie die verfassungsrechtlichen Grenzen, die seiner Anwendung im Einzelfall gezogen sind, waren bereits Gegenstand der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Januar 1985 (BVerfGE 68, 361 ;… zu Inhalt und Entstehungsgeschichte der Vorschrift aaO., S. 363 f.).Den in BVerfGE 68, 361 [370 ff.] entwickelten und vom Bundesgerichtshof im Rechtsentscheid vom 20. Januar 1988 beachteten Grundsätzen sei weiterhin zu folgen.
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits im Beschluß vom 8. Januar 1985 (BVerfGE 68, 361 [367 ff.]) zur Verfassungsmäßigkeit des § 564 b Abs. 1 , Abs. 2 Nr. 2 BGB entschieden, daß das Kündigungsrecht des Vermieters ohne Verfassungsverstoß von einem berechtigten Interesse an der Beendigung des Mietvertrages abhängig gemacht werden darf.
Er trägt dem Umstand Rechnung, daß die selbst genutzte Wohnung sowohl für den Mieter als auch für den Eigentümer Mittelpunkt der Existenz ist (BVerfGE 68, 361 [371]).
Die Schwelle eines Verstoßes gegen Verfassungsrecht, den das Bundesverfassungsgericht zu korrigieren hat, ist erreicht, wenn die Entscheidung der Zivilgerichte Auslegungsfehler erkennen läßt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang des Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 68, 361 [372 f.]).
Eine Gesetzesauslegung, welche den Willen des Vermieters, seine Wohnung selbst zu nutzen, unberücksichtigt ließe, wäre indes mit Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG nicht zu vereinbaren (vgl. BVerfGE 68, 361 [375]).
Wie das Bundesverfassungsgericht bereits hervorgehoben hat, geht es bei der Eigenbedarfskündigung für beide Vertragsteile - und damit auch für den Vermieter - um Interessen mit starkem personalem Bezug (vgl. BVerfGE 68, 361 [371]).
Fachgerichte haben seinen Entschluß, die vermietete Wohnung nunmehr selbst zu nutzen oder durch den - eng gezogenen - Kreis privilegierter Drittnutzer nutzen zu lassen, grundsätzlich zu akzeptieren und ihrer Rechtsfindung zugrunde zu legen (vgl. BVerfGE 68, 361 [373]).
Nach dem Beschluß vom 8.1.1985 (BVerfGE 68, 361 = WuM 1985, 75 = JZ 1985, 528 m. Anmerkung Schulte) ist das Urteil vom 14.2.1989 die zweite Entscheidung des Ersten Senates des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit des § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB und zu den verfassungsrechtlichen Grenzen bei der Anwendung dieser Vorschrift über die Eigenbedarfskündigung durch die Fachgerichte im Räumungsprozeß.
Die Fachgerichte dürfen die Kündigung auch darauf überprüfen, ob mit dem Erlangungswunsch ein »weit überhöhter Wohnbedarf« geltend gemacht wird (so bereits BVerfGE 68, 361, 374).
- BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76
Kleingarten
Auszug aus BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88
Je stärker ein Eigentumsobjekt soziale Funktionen erfüllt, desto größere Einschränkungen seiner Befugnisse muß der Eigentümer von Verfassungs wegen hinnehmen (vgl. BVerfGE 52, 1 [32] m.w.N.).Was dem Eigentümer an Einschränkungen abverlangt werden darf, ist von den jeweiligen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisses abhängig (BVerfGE 52, 1 [30]).
b) Die Gerichte haben zu bedenken, daß das Eigentum in seinem rechtlichen Gehalt durch Privatnützigkeit und grundsätzliche Verfügungsbefugnis über den Eigentumsgegenstand gekennzeichnet ist (BVerfGE 52, 1 [30]).
Auch wenn die entgeltliche Gebrauchsüberlassung freiwillig geschieht, wird der eigentums-grundrechtlich verbürgte Schutzbereich hierdurch nicht auf die Freiheit reduziert, aus der Fremdnutzung des Gegenstandes finanziellen Ertrag zu erzielen (vgl. auch BVerfGE 52, 1 [36 f.]).
- OLG Hamburg, 10.12.1985 - 4 U 88/85
Eigenbedarfskündigung; Wohnraumbedarfs eines Familienangehörigen; Unzureichende …
Auszug aus BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88
Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG habe das Gericht dadurch verletzt, daß es von dem Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Hamburg vom 10. Dezember 1985 (ZMR 1986, S. 86 ) abgewichen sei, ohne einen Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Hamm einzuholen.Dazu habe zwingender Anlaß bestanden, weil das Landgericht sowohl vom Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Hamburg vom 10. Dezember 1985 (ZMR 1986, S. 86 ) als auch von der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 12. Juni 1986 (…WuM 1986, S. 271 ) abweiche.
Zumindest dieses Landgericht habe wegen Abweichung vom Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Hamburg (ZMR 1986, S. 86 ) seine Vorlagepflicht verletzt.
a) Nach dem Rechtsentscheid des BGH reicht der bloße Wunsch des Vermieters, die Wohnung selbst oder für seine begünstigten Angehörigen zu nutzen, für die Annahme von Eigenbedarf nicht aus (gegen Rechtsentscheid des OLG Hamburg vom 10.12.1985, WuM 1986, 51 m. Anmerkung Blank, S. 47); über den Nutzungswillen hinaus ist für die Eigenbedarfskündigung ein besonderes Nutzungsinteresse erforderlich, an das jedoch keine hohen Anforderungen gestellt werden.
- BGH, 20.01.1988 - VIII ARZ 4/87
Eigenbedarf des Vermieters
Auszug aus BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88
Dieser Schutz wird ihm - wie der Bundesgerichtshof in seinem Rechtsentscheid vom 20. Januar 1988 (BGHZ 103, 91 [100]) entschieden hat - unabhängig von seiner individuellen Situation gewährt; die konkreten Interessen des Mieters entfalten danach nicht schon im Rahmen des § 564 b Abs. 1 , Abs. 2 Nr. 2 BGB , sondern erst bei der Prüfung der sogenannten Sozialklausel (§ 556 a BGB ) Rechtswirkungen.Trotz anderweitiger freigewordener oder freiwerdender Wohnungen ist es daher nicht mißbräuchlich, wenn der Vermieter vernünftige und nachvollziehbare Gründe für diesen Wunsch anführen kann, wie sie der Bundesgerichtshof verlangt (BGHZ 103, 91 ).
Die besondere Bedeutung der neuen Entscheidung liegt darin, daß sie bindene Vorgaben (§ 31 Abs. 1 BVerfGG ) für grundlegende Auslegungsfragen des § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB aufstellt, über die zuvor in der Praxis wegen der einander widersprechenden Entscheidungen der 2. Kammer des Ersten Senates des BVerfG (Beschluß vom 18.1. 1988, WuM 1988, 46 = JuS 1988, 651 m. Anmerkung Emmerich = JZ 1988, 607 m. Anmerkung Schulte = ZMR 1988, 129 m. Anmerkung Barthelmess/Barthelmess, S. 211 [hier: I (133) 335 b-c]) und des VIII. Zivilsenates des BGH (Rechtsentscheid vom 20.1. 1988, BGHZ 103, 91 = WuM 1988, 47 = JuS 1988, 651 m. Anmerkung Emmerich = JZ 1988, 608 m. Anmerkung Schulte - ZMR 1988, 130 m. Anmerkung Paschke, S. 164 [hier: I (133) 334 a-d]) erhebliche Unsicherheit entstanden war.
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88
Die Schwelle eines Verstoßes gegen Verfassungsrecht, den das Bundesverfassungsgericht zu korrigieren hat, ist erreicht, wenn die Entscheidung der Zivilgerichte Auslegungsfehler erkennen läßt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang des Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 68, 361 [372 f.]).Die Annahme, die Wohnbedürfnisse der Söhne Dirk und Jörn hätten sich seit Abschluß des Mietvertrages nicht wesentlich verändert, ist weder willkürlich noch verkennt sie Bedeutung und Tragweite der Eigentumsgarantie (vgl. BVerfGE 18, 85 [93]).
- BayObLG, 14.07.1981 - Allg. Reg. 32/81
Auszug aus BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88
Worauf es dem BVerfG im Kern ankommt, ist das Verbot, die im Kündigungsschreiben gemäß § 564 b Abs. 3 BGB anzugebenden Gründe (hierfür gelten weiterhin die Anforderungen, die das BayObLG im Rechtsentscheid vom 14.7. 1981, WuM 1981, 200 [hier: I (133) 203 d-f sowie in dem bestätigten Rechtsentscheid vom 17.12.1984 = WuM 1985, 50 [hier: I (133) 279 d-e] aufgestellt hat) beiseite zu setzen und an deren Stelle den Wohnbedarf ausschließlich nach objektiven Kriterien zu bemessen.Schon vor dem Urteil des BVerfG war es h. M., daß der Erwerber eines Mietshauses grundsätzlich sofort nach dem Eigentumserwerb Eigenbedarf geltend machen kann, wenn der Erwerb zum Zwecke der Eigennutzung erfolgte (BayObLG, WuM 1981, 200 [hier: I (133) 204 a-c]).
- BVerfG, 18.01.1988 - 1 BvR 787/87
Verfassungsrechtliche prüfung der Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung
Auszug aus BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88
Dies Prüfung unterliegt allerdings Grenzen (vgl. etwa Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. Januar 1988 - 1 BvR 787/87 -, ZMR 1988, S. 129 [130]).Die besondere Bedeutung der neuen Entscheidung liegt darin, daß sie bindene Vorgaben (§ 31 Abs. 1 BVerfGG ) für grundlegende Auslegungsfragen des § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB aufstellt, über die zuvor in der Praxis wegen der einander widersprechenden Entscheidungen der 2. Kammer des Ersten Senates des BVerfG (Beschluß vom 18.1. 1988, WuM 1988, 46 = JuS 1988, 651 m. Anmerkung Emmerich = JZ 1988, 607 m. Anmerkung Schulte = ZMR 1988, 129 m. Anmerkung Barthelmess/Barthelmess, S. 211 [hier: I (133) 335 b-c]) und des VIII. Zivilsenates des BGH (Rechtsentscheid vom 20.1. 1988, BGHZ 103, 91 = WuM 1988, 47 = JuS 1988, 651 m. Anmerkung Emmerich = JZ 1988, 608 m. Anmerkung Schulte - ZMR 1988, 130 m. Anmerkung Paschke, S. 164 [hier: I (133) 334 a-d]) erhebliche Unsicherheit entstanden war.
- BVerfG, 07.12.1977 - 1 BvR 734/77
Zwangsversteigerung II
Auszug aus BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88
Seine Nutzung soll dem Eigentümer ermöglichen, sein Leben nach eigenen, selbstverantwortlich entwickelten Vorstellungen zu gestalten (vgl. BVerfGE 46, 325 [334]). - BayObLG, 17.12.1984 - REMiet 6/84
Kündigung; Mietvertrag; Mietverhältnis; Eigenbedarf; Begründung; Umfang; …
Auszug aus BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88
Worauf es dem BVerfG im Kern ankommt, ist das Verbot, die im Kündigungsschreiben gemäß § 564 b Abs. 3 BGB anzugebenden Gründe (hierfür gelten weiterhin die Anforderungen, die das BayObLG im Rechtsentscheid vom 14.7. 1981, WuM 1981, 200 [hier: I (133) 203 d-f sowie in dem bestätigten Rechtsentscheid vom 17.12.1984 = WuM 1985, 50 [hier: I (133) 279 d-e] aufgestellt hat) beiseite zu setzen und an deren Stelle den Wohnbedarf ausschließlich nach objektiven Kriterien zu bemessen. - BVerfG, 04.02.1975 - 2 BvL 5/74
Zweckentfremdung von Wohnraum
Auszug aus BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88
Große Teile der Bevölkerung können aus finanziellen Gründen keinen eigenen Wohnraum schaffen und sind daher auf die Nutzung fremden Eigentums angewiesen (vgl. BVerfGE 38, 348 [370]). - BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86
Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter
- BayObLG, 12.06.1986 - REMiet 1/86
- BGH, 14.12.2016 - VIII ZR 232/15
Eigenbedarfskündigung durch GbR zulässig; Anbietpflicht des Vermieters
Der Zweck der genannten Kündigungsregelungen besteht darin, einerseits den vertragstreuen Mieter, für den die Wohnung einen Lebensmittelpunkt darstellt, vor willkürlichen Kündigungen zu schützen (…Begründung der Regierungsvorlage, BT-Drucks. 7/2011, S. 1; Bericht des Rechtsausschusses, BT-Drucks. 7/2638 S. 1; BVerfGE 68, 361, 371; 79, 292, 302;… Senatsbeschluss [Rechtsentscheid] vom 20. Januar 1988 - ARZ 4/87, aaO, S. 96, 98 [jeweils zu § 564b BGB aF];… Senatsurteil vom 27. Juni 2007 - VIII ZR 271/06, aaO Rn. 20 [zu § 573 BGB]), andererseits aber dem Vermieter die Befugnis einzuräumen, sich bei Vorliegen eines triftigen Grundes aus dem Mietverhältnis lösen zu können (…Bericht über die 90. Sitzung des Deutschen Bundestags vom 20. Januar 1971, S. 4933 der Sammlung der Sitzungsberichte [zum WKSchG];… Senatsbeschluss [Rechtsentscheid] vom 20. Januar 1988 - ARZ 4/87, aaO, S. 98 f. [zu § 564b BGB aF]).Die Vorschriften des Art. 1 § 1 Abs. 2 WKSchG, des § 564b BGB aF und die ihnen inhaltlich entsprechende aktuell geltende Regelung des § 573 BGB sollen letztlich der Herstellung eines gerechten Interessensausgleichs zwischen den Mietvertragsparteien dienen (…Bericht über die 90. Sitzung des Deutschen Bundestags vom 20. Januar 1971, S. 4933 der Sammlung der Sitzungsberichte;… Senatsbeschluss [Rechtsentscheid] vom 20. Januar 1988 - ARZ 4/87, aaO) und bringen damit die beiderseitigen Interessen in einen mit der Verfassung in Einklang stehenden Ausgleich (BVerfGE 68, 361, 371; 79, 292, 303 [jeweils zu § 564b BGB aF];… vgl. auch BT-Drucks. 14/4553, S. 64 [zu § 573 BGB]).
- BGH, 05.10.2016 - VIII ZR 222/15
Wohnraummiete: Rechtzeitigkeit der Mietzahlung im Überweisungsverkehr; …
Angesichts der schwerwiegenden Nachteile, die der Mieter im Fall des (unverschuldeten) Verlustes der Wohnung als seines räumlichen Lebensmittelpunktes zu erwarten hat (vgl. dazu BVerfGE 68, 361, 370; 79, 292, 302; 89, 1, 13;… Senatsurteil vom 4. November 2015 - VIII ZR 217/14, BGHZ 207, 246 Rn. 39), hat der Vermieter kein schutzwürdiges Interesse, den Mieter für Zahlungsverzögerungen verantwortlich zu machen, die auf Fehlleistungen eingeschalteter Zahlungsdienstleister beruhen. - BGH, 22.05.2019 - VIII ZR 180/18
Widerspruch gegen Eigenbedarfskündigung; sogenannte Sozialklausel in §§ 574 ff. …
Dabei haben die Gerichte zu berücksichtigen, dass bezüglich der Anwendung und Auslegung des Kündigungstatbestands des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB einerseits und der Sozialklausel des § 574 BGB andererseits dieselben verfassungsrechtlichen Maßstäbe gelten (im Anschluss an BVerfG vom 20. Mai 1999 - 1 BvR 29/99, NJW-RR 1999, 1097 und vom 4. August 1993 - 1 BvR 541/93, NJW-RR 1993, 1358), so dass auch im Rahmen der Vorschrift des § 574 BGB die vom Vermieter beabsichtigte Lebensplanung grundsätzlich zu respektieren und der Rechtsfindung zugrunde zu legen ist (im Anschluss an BVerfG vom 8. Januar 1985 - 1 BvR 792/83, BVerfGE 68, 361, 373 f.; 79, 292, 304 f.; BVerfG vom 11. November 1993 - 1 BvR 696/93, NJW 1994, 309, 310 und vom 20. Februar 1995 - 1 BvR 665/94, NJW 1995, 1480, 1481).Denn eine Gesetzesauslegung, die dem Eigentümer das Kündigungsrecht allein deshalb versagt, weil er den Bedarfsgrund willentlich herbeigeführt hat, würde die durch Art. 14 Abs. 1 GG garantierte Befugnis des Eigentümers missachten, sein Leben unter Nutzung seines Eigentums nach seinen Vorstellungen einzurichten (BVerfGE 79, 292, 305; 81, 29, 34).
Danach haben die Fachgerichte den Entschluss des Vermieters, die vermietete Wohnung nunmehr selbst zu nutzen oder durch den - eng gezogenen - Kreis privilegierter Dritter nutzen zu lassen, grundsätzlich zu achten und ihrer Rechtsfindung zugrunde zu legen (st. Rspr.; vgl. nur BVerfGE 68, 361, 373 f.; 79, 292, 304 f.; BVerfG, NJW 1994, 309, 310; 1995, 1480, 1481;… Senatsurteil vom 4. März 2015 - VIII ZR 166/14, BGHZ 204, 216 Rn. 14).
Die grundrechtlich verbürgte Eigentumsgarantie, die - wie bereits ausgeführt (unter II 1 a) - auch dann eingreift, wenn der Vermieter die Eigenbedarfssituation - etwa durch den Erwerb einer vermieteten Wohnung - willentlich herbeigeführt hat (vgl. BVerfGE 79, 292, 305; 81, 29, 34), ist nicht nur bei der Auslegung und Anwendung des Kündigungstatbestands des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB, sondern auch bei der Interessenabwägung nach § 574 BGB zu beachten (vgl. BVerfG, NJW-RR 1999, 1097, 1098 [zu § 556a BGB aF]).
Dies steht in Widerspruch dazu, dass die Gerichte auch im Rahmen der Vorschrift des § 574 BGB die vom Vermieter beabsichtigte Lebensplanung grundsätzlich zu respektieren und ihrer Rechtsfindung zugrunde zu legen haben (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerfGE 68, 361, 373 f.; 79, 292, 304 f.; BVerfG, NJW 1994, 309, 310; 1995, 1480, 1481).
- BGH, 29.03.2017 - VIII ZR 45/16
Kündigung einer Mietwohnung zwecks Nutzung als Büroraum durch den Ehegatten des …
(a) Das grundgesetzlich geschützte Eigentum ist durch Privatnützigkeit und grundsätzliche Verfügungsbefugnis über den Eigentumsgegenstand gekennzeichnet (st. Rspr.; vgl. etwa BVerfGE 79, 292, 303 f.; 100, 226, 241; 102, 1, 15; jeweils mwN).Seine Nutzung soll es dem Eigentümer ermöglichen, sein Leben nach eigenen, selbstverantwortlich entwickelten Vorstellungen zu gestalten (BVerfGE 46, 325, 334; 79, 292, 303, BVerfG, NJW 1998, 2662).
(bbb) Die Eigentumsgarantie nach Art. 14 Abs. 1 GG verdrängt als speziellere Regelung in der Regel auch das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG (BVerfGE 79, 292, 304).
Denn die grundrechtliche Eigentumsverbürgung enthält bereits Elemente der allgemeinen Handlungsfreiheit und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, weil sie es dem Eigentümer ermöglichen soll, sein Leben unter Nutzung des Eigentumsgegenstands nach eigenen, selbstverantwortlich entwickelten Vorstellungen zu gestalten (BVerfGE 79, 292, 303 f.).
Denn die verfassungsrechtlich verbürgte Privatnützigkeit des Eigentums, wonach es dem Eigentümer ermöglicht werden soll, sein Leben nach eigenen, selbstverantwortlich entwickelten Vorstellungen zu gestalten (BVerfGE 46, 325, 334; 79, 292, 303 f.), ist - wie der Tatbestand des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB zeigt - nicht auf die Person des Vermieters beschränkt, sondern umfasst auch nahe Angehörige.
Dies gilt nicht nur für die typisierten Regeltatbestände des § 573 Abs. 2 BGB (…vgl. Senatsbeschluss [Rechtsentscheid] vom 20. Januar 1988 - VIII ARZ 4/87, aaO S. 100 f. [zu § 564b Abs. 2 Nr. 2 BGB aF]), sondern auch für den generalklauselartigen Kündigungstatbestand des § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB (…vgl. Begründung des Regierungsentwurfs zum Ersten WKSchG, BT-Drucks. VI/1549, S. 8; BVerfGE 79, 292, 303 [zu § 564b Abs. 1 BGB aF];… Senatsurteil vom 26. September 2012 - VIII ZR 330/11, aaO Rn. 18).
- BGH, 04.03.2015 - VIII ZR 166/14
Eigenbedarfskündigung bei Wohnraummiete: Prüfungsgrenzen für die Gerichte bei der …
Sie sind daher nicht berechtigt, ihre Vorstellungen von angemessenem Wohnen verbindlich an die Stelle der Lebensplanung des Vermieters (oder seiner Angehörigen) zu setzen (im Anschluss an BVerfG, 14. Februar 1989, 1 BvR 308/88, BVerfGE 79, 292, 304 f.; BVerfG, 26. Mai 1993, 1 BvR 208/93, BVerfGE 89, 1, 9; BVerfG, 2. Februar 1994, 1 BvR 1422/93, NJW 1994, 995; BVerfG, 20. Februar 1995, 1 BvR 665/94, NJW 1995, 1480, 1481; BVerfG, 20. Mai 1999, 1 BvR 29/99, NJW-RR 1999, 1097, 1098).Dabei haben die Fachgerichte den Entschluss des Vermieters, die vermietete Wohnung nunmehr selbst zu nutzen oder durch den - eng gezogenen - Kreis privilegierter Dritter nutzen zu lassen, grundsätzlich zu achten und ihrer Rechtsfindung zugrunde zu legen (BVerfGE 68, 361, 373 f.; 79, 292, 304 f.; BVerfG, NJW 1991, 158; NJW 1994, 309, 310; NJW 1995, 1480, 1481).
Ebenso haben sie grundsätzlich zu respektieren, welchen Wohnbedarf der Vermieter für sich oder seine Angehörigen als angemessen ansieht (BVerfGE 68, 361, 373 f.; 79, 292, 304 f.; 89, 1, 9; BVerfG, NJW 1993, 1637; NJW-RR 1994, 333; NJW 1994, 995;… NJW 1995, aaO; NJW-RR 1999, 1097, 1098; WuM 2002, 21 f.).
Die Gerichte sind daher nicht berechtigt, ihre Vorstellungen von angemessenem Wohnen verbindlich an die Stelle der Lebensplanung des Vermieters (oder seiner Angehörigen) zu setzen (BVerfGE 79, 292, 305 f.; 89, 1, 9; BVerfG, NJW-RR 1994, 333 f.; NJW 1994, 995 f.; NJW 1994, 2605; NJW 1995, 1480; NJW-RR 1999, 1097, 1098).
Ferner wird der Mieter über die sogenannte Sozialklausel des § 574 BGB geschützt (vgl. BVerfG, NJW 1994, 309, 310 mwN [zu § 556a BGB aF]; zum Verhältnis von § 573 Abs. 2 Nr. 2 und § 574 BGB vgl. Senatsbeschluss [Rechtsentscheid] vom 20. Januar 1988 - VIII ARZ 4/87, BGHZ 103, 91, 100 f.; BVerfGE 79, 292, 302 f. [jeweils zu § 564b Abs. 2 Nr. 2, § 556a BGB aF]), indem er Härtegründe anbringen kann.
cc) Bei der Prüfung, ob mit dem Erlangungswunsch ein weit überhöhter und damit rechtsmissbräuchlicher Wohnbedarf geltend gemacht wird (BVerfGE 79, 292, 305 f.; BVerfG, NJW 1993, 1637 f.; NJW 1994, 2605; NJW 1995, 1480 f.), haben die Gerichte, die - wie oben unter II 1 a aa aufgezeigt - die Entscheidung des Vermieters über den für sich und seine Angehörigen angemessenen Wohnbedarf grundsätzlich zu achten haben, ihre Wertung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen anhand objektiver Kriterien unter konkreter Würdigung der Einzelfallumstände zu treffen (BVerfGE 68, 361, 373 f.; BVerfG, NJW 1993, 1637, 1638; WuM 1993, 380, 384; NJW 1994, 995, 996; NJW 1994, 2605, 2606; NJW 1995, 1480 f.).
Ihnen ist es verwehrt, ihre Vorstellungen von angemessenem Wohnen verbindlich an die Stelle der Lebensplanung des Eigentümers oder seiner Angehörigen zu setzen (BVerfGE 79, 292, 305 f.; 89, 1, 8 f.; BVerfG, NJW-RR 1994, 333; NJW 1994, 995 f.; NJW 1994, 2605; NJW 1995, 1480 f.; NJW-RR 1999, 1097, 1098 f.).
- BGH, 04.02.2015 - VIII ZR 154/14
Kein Rechtsmissbrauch des Vermieters bei Kündigung wegen eines bei Abschluss des …
Wie der Senat im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 79, 292, 308 ff.; NJW-RR 1993, 1357) entschieden hat, liegt ein rechtsmissbräuchliches Verhalten in diesem Sinne dann vor, wenn der Vermieter Wohnraum auf unbestimmte Zeit vermietet, obwohl er entweder entschlossen ist oder zumindest erwägt, ihn alsbald selbst in Gebrauch zu nehmen.Weiter übersehen diese Stimmen, dass der Entschluss des Vermieters, sein Eigentum selbst oder für seine Familien- oder Haushaltsangehörigen (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB) zu nutzen, Teil der durch Art. 14 Abs. 1 GG garantierten Verfügungsbefugnis ist und infolgedessen nur eingeschränkt der gerichtlichen Überprüfung unterworfen ist (BVerfGE 79, 292, 305).
Dabei ist zu beachten, dass der Wunsch, eine bestimmte Wohnung zu nutzen, sich nicht ausschließen oder in erster Linie an objektiven Kriterien messen lässt (BVerfGE 79, 292, 305; BVerfG, NJW 1994, 309, 310).
Denn in diesen Fällen hat der für das Entstehen eines Eigenbedarfs notwendige Entscheidungsprozess des Vermieters entweder schon stattgefunden oder zumindest begonnen, so dass das künftige Entstehen eines Eigenbedarfs feststeht oder sich zumindest "abzeichnet" und dieser rechtlich in der Lage wäre, dem Mieter eine Alternative, nämlich den Abschluss eines befristeten Mietvertrags (§ 564c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a BGB aF; § 575 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB) anzubieten (BVerfGE 79, 292, 308 ff.; BVerfG, NJW-RR 1993, 1357, 1358; NJW 1993, 2166 f.).
Die Entscheidung hierfür muss noch nicht endgültig gefallen sein; es genügt vielmehr eine ernsthafte Absicht (…Senatsurteil vom 18. April 2007 - VIII ZR 182/06, NJW 2007, 2177 Rn. 24) beziehungsweise - falls sich der Vermieter über seine Eigenbedarfsabsichten noch nicht endgültig schlüssig geworden ist - auch ein (ernsthaftes) Erwägen (BVerfGE 79, 292, 308).
Ein Rechtsmissbrauch in der Erscheinungsform des widersprüchlichen Verhaltens wird dort nur für die Fälle angenommen, in denen der Vermieter in Kenntnis oder in Erwartung der bei Vertragsabschluss nicht offenbarten, später aber geltend gemachten Eigenbedarfssituation einen unbefristeten Mietvertrag abgeschlossen hat, obwohl er einen befristeten Mietvertrag hätte abschließen können (BVerfGE 79, 292, 308 ff.; BVerfG, NJW-RR 1993, 1357, 1358; vgl. auch BVerfG, NJW 1992, 3032, 3033).
Soweit das Bundesverfassungsgericht dabei verschiedentlich ausgesprochen hat, eine Kündigung wegen Eigenbedarfs dürfe nicht aus Gründen erfolgen, die bereits bei Abschluss des Mietvertrags vorgelegen hätten (BVerfGE 79, 292, 308 f.;… BVerfG, NJW-RR 1993, aaO), sind damit ausschließlich - wie die sich daran anschließenden Ausführungen jeweils zeigen - die Fälle der beabsichtigten oder zumindest erwogenen Eigennutzung gemeint.
Soweit dort ausgeführt wird, der Vermieter dürfe dem Mieter, der mit einer längeren Mietdauer rechnet, die mit jedem Umzug verbundenen Belastungen nicht zumuten, wenn er ihn über die Absicht oder zumindest die Aussicht begrenzter Mietdauer nicht aufklärt, bezieht sich dies ausschließlich auf die Fälle, in denen der Vermieter bei Vertragsabschluss entweder schon entschlossen ist, Eigenbedarf an dem Wohnraum geltend zu machen, oder dies zumindest erwägt (BVerfGE 79, 292, 308 ff.; BVerfG, NJW-RR 1993, 1357, 1358;… Senatsurteile vom 21. Januar 2009 - VIII ZR 62/08, aaO;… vom 20. März 2013 - VIII ZR 233/12, aaO;… Senatsbeschlüsse vom 13. April 2010 - VIII ZR 180/09, aaO [Hinweisbeschluss], …und vom 6. Juli 2010 - VIII ZR 180/09, aaO [Zurückweisungsbeschluss];… so auch LG Oldenburg, aaO;… LG Münster, aaO).
Das Bundesverfassungsgericht hat zwar in seinen Ende der 1980er und Anfang der 1990er Jahre ergangenen Entscheidungen an die nach damaligem Recht für einen befristeten Mietvertrag geltende Höchstfrist von fünf Jahren angeknüpft (BVerfGE 79, 292, 310).
Dabei hat es aber ausschließlich eine verfassungsrechtliche Betrachtung angestellt, was in folgenden Ausführungen deutlich wird: "Liegt zwischen dem Zeitpunkt, zu dem der für den Eigentümer nunmehr maßgebliche Sachverhalt eingetreten ist, und der Kündigungserklärung ein Zeitraum von mehr als fünf Jahren, so fehlt es [...] an einem verfassungsrechtlich zureichenden Grund, dem Vermieter die Berufung auf die Kündigungsfolgen zu versagen" (BVerfGE 79, 292, 310).
- BGH, 18.05.2005 - VIII ZR 368/03
Zur Darlegungs- und Beweislast im Schadenersatzprozeß des Mieters wegen …
Hierfür ist es ausreichend, daß der Vermieter vernünftige, nachvollziehbare Gründe für die Inanspruchnahme des Wohnraums für sich oder eine der im Gesetz genannten Personen hat (BGHZ 103, 91, 100; vgl. BVerfGE 79, 292, 293 f.; BVerfG, Beschluß vom 23. Dezember 1993 - 1 BvR 853/93, NJW-RR 1994, 333 = WM 1994, 1041, unter III 1). - BGH, 13.10.2021 - VIII ZR 91/20
Fristlose und hilfsweise ordentliche Zahlungsverzugskündigung eines …
Denn der Zweck der mit Art. 1 § 1 WKSchG vom Vorliegen eines berechtigten Interesses abhängig gemachten ordentlichen Kündigung besteht darin, einerseits den vertragstreuen Mieter, für den die Wohnung einen Lebensmittelpunkt darstellt, vor willkürlichen Kündigungen zu schützen (…vgl. Begründung der Regierungsvorlage, BT-Drucks. 7/2011, S. 7;… Bericht des Rechtsausschusses, BT-Drucks. 7/2638, S. 1; BVerfGE 68, 361, 371; 79, 292, 302; Senatsbeschluss [Rechtsentscheid] vom 20. Januar 1988 - ARZ 4/87, BGHZ 103, 91, 96, 98 [jeweils zu § 564b BGB aF];… Senatsurteil vom 27. Juni 2007 - VIII ZR 271/06, NJW 2007, 2845 Rn. 20 [zu § 573 BGB]), andererseits aber dem Vermieter die Befugnis einzuräumen, sich bei Vorliegen eines triftigen Grunds aus dem Mietverhältnis lösen zu können (…Bericht über die 90. Sitzung des Deutschen Bundestags vom 20. Januar 1971, S. 4933 der Sammlung der Sitzungsberichte [zum WKSchG];… Senatsbeschluss [Rechtsentscheid] vom 20. Januar 1988 - ARZ 4/87, aaO, S. 98 f. [zu § 564b BGB aF]).Die Vorschriften des Art. 1 § 1 Abs. 2 WKSchG, des § 564b BGB aF und die ihnen inhaltlich entsprechende aktuell geltende Regelung des § 573 BGB sollen letztlich der Herstellung eines gerechten Interessensausgleichs zwischen den Mietvertragsparteien dienen (…Bericht über die 90. Sitzung des Deutschen Bundestags vom 20. Januar 1971, S. 4933 der Sammlung der Sitzungsberichte;… Senatsbeschluss [Rechtsentscheid] vom 20. Januar 1988 - ARZ 4/87, aaO) und bringen damit die beiderseitigen Interessen in einen mit der Verfassung in Einklang stehenden Ausgleich (BVerfGE 68, 361, 371; 79, 292, 303 [jeweils zu § 564b BGB aF];… vgl. auch BT-Drucks. 14/4553, S. 64 [zu § 573 BGB];… Senatsurteil vom 14. Dezember 2016 - VIII ZR 232/15, BGHZ 213, 136 Rn. 26).
- BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93
Besitzrecht des Mieters
Auch der Vermieter kann für aus dem Mietvertrag gegenüber dem Mieter fließende Ansprüche das Grundrecht aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG in Anspruch nehmen (für den Anspruch auf Mietzins: vgl. BVerfGE 37, 132 ; 49, 244 ; 53, 352 ; 71, 230 ; 79, 80 ; für das Kündigungsrecht: vgl. BVerfGE 68, 361 ; 79, 283 ; 79, 292 ).Für die Regelfälle ordentlicher Kündigungen hat der Gesetzgeber die notwendige Interessenabwägung mit § 564 b BGB und § 556 a BGB vorgenommen (zum Verhältnis beider Vorschriften aus einfachrechtlicher Sicht vgl. BGHZ 103, 91 und dazu aus verfassungsrechtlicher Sicht BVerfGE 79, 292 ).
Der Vermieter wird in seiner Freiheit geschützt, die Wohnung bei Eigenbedarf wieder selbst als seinen Lebensmittelpunkt zu nutzen (oder durch privilegierte Angehörige nutzen zu lassen), wobei die Entscheidung über seinen Wohnbedarf grundsätzlich zu achten ist und ihm nicht fremde Vorstellungen über angemessenes Wohnen und seine weitere Lebensplanung (oder diejenige seiner privilegierten Angehörigen) aufgedrängt werden dürfen (vgl. BVerfGE 79, 292 ).
Die Schwelle eines Verstoßes gegen Verfassungsrecht, den das Bundesverfassungsgericht zu korrigieren hat, ist erst erreicht, wenn die Auslegung der Zivilgerichte Auslegungsfehler erkennen läßt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der Eigentumsgarantie, insbesondere vom Umfang ihres Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 68, 361 ; 79, 292 ).
Soweit nach einfachem Recht die Belange des Vermieters darauf zu prüfen sind, ob sie einen ernsthaften, vernünftigen und nachvollziehbaren Erlangungswunsch ergeben, kann der Mieter beanspruchen, daß das Gericht hiergegen gerichteten Einwänden in einer Weise nachgeht, die der Bedeutung und Tragweite seines Bestandsinteresses gerecht wird, also beispielsweise nachprüft, ob der Selbstnutzungswunsch ernsthaft verfolgt wird (so bereits BVerfGE 79, 292 ), ob der geltend gemachte Wohnbedarf weit überhöht ist, ob er zwar vorhanden ist, jedoch die Möglichkeit in Betracht kommt, ihn ohne Inanspruchnahme der gekündigten Wohnung zu befriedigen, etwa weil eine andere im Eigentum des Vermieters stehende Wohnung frei ist, in der der geltend gemachte Wohnbedarf ohne wesentliche Abstriche befriedigt werden könnte (vgl. dazu BVerfGE 83, 82 ).
Eine Anwendung dieses Grundrechts kommt nur in Betracht, wenn nicht der Schutzbereich eines anderen, spezielleren Grundrechts betroffen ist (vgl. BVerfGE 13, 290 ; 44, 1 ; 79, 292 ; 83, 182 ).
- BVerfG, 18.07.2019 - 1 BvL 1/18
Anträge gegen die Mietpreisbremse erfolglos
Dazu gehört es, aus der vertraglichen Überlassung des Eigentumsgegenstands zur Nutzung durch andere den Ertrag zu ziehen, der zur finanziellen Grundlage für die eigene Lebensgestaltung beiträgt (vgl. BVerfGE 79, 292 ; 101, 54 m.w.N.). - BGH, 11.12.2019 - VIII ZR 144/19
Widerspruch des Wohnraummieters gegen eine Eigenbedarfskündigung: Erforderliche …
- BVerfG, 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11
Unterlassen einer Richtervorlage aufgrund unvertretbarer verfassungskonformer …
- BGH, 04.11.2015 - VIII ZR 217/14
Zur Wirksamkeit der Herabsetzung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen auf 15 %
- BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvR 916/11
Erfolglose Verfassungsbeschwerde zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung …
- BGH, 20.03.2013 - VIII ZR 233/12
Keine Rechtsmissbräuchlichkeit einer Kündigung wegen eines bei Abschluss des …
- BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85
Aussperrung
- BVerfG, 23.04.2014 - 1 BvR 2851/13
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine Eigenbedarfskündigung
- BGH, 03.02.2021 - VIII ZR 68/19
Eigenbedarfskündigung bei Wohnraummiete: Interessenabwägung bei hohem Lebensalter …
- BGH, 21.08.2018 - VIII ZR 186/17
Rechtmäßigkeit einer Eigenbedarfskündigung zum Zwecke der Nutzung der Wohnung als …
- BVerfG, 12.08.2010 - 2 BvR 1447/10
Videobeweis bei Verkehrsverstoß - Nichtannahmebeschluss
- BGH, 23.08.2016 - VIII ZR 178/15
Gehörsverletzung: Wahrunterstellung nur eines unwesentlichen Teils des …
- BVerfG, 17.11.2009 - 1 BvR 2717/08
Bestimmtheitsgebot bei Straf- und Bußgeldtatbeständen (Analogieverbot; …
- BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89
Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in § …
- BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 558/89
Ferienwohnungen
- BVerfG, 18.04.2016 - 2 BvR 1833/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen präventive Ingewahrsamnahmen
- BVerfG, 24.05.2012 - 1 BvR 3221/10
Voraussetzungen einer baren Zuzahlung zur Verbesserung des Umtauschverhältnisses …
- BGH, 05.10.2005 - VIII ZR 127/05
Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung bei Zulassung der Revision; …
- BGH, 21.01.2009 - VIII ZR 62/08
Möglichkeit zur einer erneuten Eigenbedarfskündigung trotz Rechtskraft eines …
- BVerfG, 13.11.1990 - 1 BvR 275/90
Willkürverbot bei Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung
- BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95
Schuldrechtsanpassungsgesetz
- BVerfG, 11.11.1993 - 1 BvR 696/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung einer Eigenbedarfskündigung
- BFH, 05.10.1994 - VI R 62/90
Doppelte Haushaltsführung eines nicht verheirateten Arbeitnehmers (§ 9 EStG )
- BVerfG, 04.04.2011 - 1 BvR 1803/08
Analoge Anwendung von §§ 577, 577a BGB auf Veräußerung eines vermieteten …
- BVerfG, 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15
Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die …
- BVerfG, 27.09.2022 - 1 BvR 2661/21
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen das ausnahmslose Verbot von …
- BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvR 693/09
Verfassungsbeschwerde zu Hausverbot einer Wohnungseigentümerversammlung gegen …
- BGH, 30.01.2018 - VIII ZB 57/16
Statthaftigkeit der Berufung: Wert des Beschwerdegegenstandes bei abgewiesener …
- BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 538/90
Verfassungswidrigkeit der Versagung des Kündigungsschutzes des sozialen …
- BGH, 05.10.2016 - VIII ZR 223/15
Wohnraummiete: Rechtzeitigkeit der Mietzahlung im Überweisungsverkehr; …
- BVerfG, 28.03.2000 - 1 BvR 1460/99
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Einbau eines Lifts im …
- BVerfG, 04.05.2009 - 1 BvR 2252/08
Verweigerung der Festsetzung und Auszahlung der Pflichtverteidigervergütung …
- BVerwG, 03.07.1998 - 4 CN 5.97
Gemeinden dürfen Wertsteigerung im Entwicklungsbereich abschöpfen - Gewerbepark …
- BVerfG, 24.02.2010 - 1 BvR 27/09
Keine Verletzung der Eigentumsgarantie (Art 14 Abs 1 GG) durch Erlöschen alter …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 30.06.2015 - VGH B 15/15
Klageerzwingungsverfahren, Begründungspflicht
- BVerfG, 04.05.2009 - 1 BvR 2251/08
Verweigerung der Festsetzung und Auszahlung der Pflichtverteidigervergütung …
- BVerfG, 22.12.2004 - 1 BvR 1806/04
Begriff der Beeinträchtigung im WEG -Verfahren
- BVerfG, 20.02.1995 - 1 BvR 665/94
Verletzung der Eigentumsgarantie durch Abweisung einer auf Eigenbedarf gestützten …
- BVerfG, 28.09.2017 - 1 BvR 1510/17
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen zu Unrecht angenommener Eilzuständigkeit …
- BVerfG, 14.01.2010 - 1 BvR 1627/09
Grenzen des Bestandsschutzes einer immissionsschutzrechtlich genehmigten …
- BVerfG, 17.10.2007 - 2 BvR 1095/05
Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer öffentlich geförderten kirchlichen …
- BVerfG, 26.09.2001 - 1 BvR 1185/01
Keine Verletzung der Eigentumsgarantie durch Verurteilung zum Schadensersatz …
- AG Dortmund, 02.06.2020 - 425 C 3346/19
Kündigungsverzicht "bis zum Tod des Mieters" bedarf der Schriftform!
- BVerfG, 28.01.1993 - 1 BvR 1750/92
Konkludente Zustimmung des Vermieters zu dem damit typischerweise verbundenen …
- BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1319/91
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer auf Eigenbedarf …
- BVerfG, 14.09.1989 - 1 BvR 674/89
Vorlagepflicht nach Art. 3 Abs. 1 des 22. MRÄndG und Anspruch auf den …
- BVerfG, 20.03.2013 - 2 BvR 2595/12
Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (Substantiierung; Vorlage von Unterlagen; …
- BVerfG, 31.08.2009 - 1 BvR 3275/07
Versagung der Bestimmung als "Zollflugplatz" stellt Eingriff in die …
- BVerwG, 24.05.1996 - 4 A 38.95
Fernstraßenrecht: Verfassungsmäßigkeit der straßenrechtlichen …
- BVerfG, 25.10.1990 - 1 BvR 953/90
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtbeachtung eines Beweisangebots im …
- BayObLG, 26.04.1995 - REMiet 3/94
Kündigung wegen unbefugter Gebrauchsüberlassung einer Mietwohnung an Dritten; …
- BVerfG, 23.11.1993 - 1 BvR 697/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung einer Eigenbedarfskündigung
- BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1054/91
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zur Frage der Kündigung wegen Eigenbedarfs
- VerfGH Berlin, 18.06.2014 - VerfGH 153/13
Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Abweisung einer auf eine …
- BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 345/83
Tierzuchtgesetz II
- BVerfG, 19.07.1993 - 1 BvR 501/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung einer Eigenbedarfskündigung
- BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 227/91
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine …
- BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 1131/87
Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine sog. Verwertungskündigung
- BVerfG, 07.01.2009 - 1 BvR 312/08
Verurteilung zur Zwangsräumung gem § 149 Abs 2 ZVG aufgrund ungenügender …
- BVerfG, 20.05.1999 - 1 BvR 29/99
Verkennung der Bedeutung des GG Art 14 Abs 1 S 1 für die Rechtsstellung des …
- BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 2419/06
Zum Prüfungsmaßstab bzgl der Handhabung der Vorlagepflicht gem Art 234 EG …
- BVerfG, 31.01.1994 - 1 BvR 1465/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine …
- BayObLG, 23.03.1993 - REMiet 6/92
Eigenbedarfskündigung bei nur vorübergehender Nutzungsabsicht
- BVerfG, 17.07.1992 - 1 BvR 179/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine …
- BVerfG, 21.12.2021 - 2 BvR 1844/20
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidung des Bayerischen …
- BVerfG, 02.06.2009 - 1 BvR 2295/08
Verletzung des Gebots des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) durch …
- BVerfG, 20.04.2023 - 2 BvR 1605/21
Verstoß von Entscheidungen des Landgerichts als Beschwerdeinstanz gegen Anspruch …
- BVerfG, 22.03.2012 - 1 BvR 3169/11
Keine Verletzung von Art 12 Abs 1 und Art 14 Abs 1 GG durch die Nichtgewährung …
- BVerfG, 09.10.2014 - 1 BvR 2335/14
Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend eine zivilrechtliche Streitigkeit um …
- BGH, 15.11.2000 - VIII ARZ 2/00
Begründung von Wohnungseigentum nach der Überlassung von Wohnraum an den Mieter
- BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92
Vorlagepflicht
- AG Köln, 23.06.2020 - 210 C 224/17
Schwere psychische Beeinträchtigungen stehen Räumung wegen Eigenbedarfes entgegen
- BVerfG, 18.10.1993 - 1 BvR 1335/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine fristlose Kündigung wegen …
- AG Aachen, 20.05.2021 - 121 C 109/19
Räumungsfrist bis ins Jahr 2022 u.a. wegen Coronavirus-Pandemielage
- OLG Frankfurt, 25.06.1992 - 20 REMiet 7/91
Kündigung wegen Eigenbedarfs, wenn der Selbstnutzungswunsch Umbaumaßnahmen …
- BGH, 13.04.2010 - VIII ZR 180/09
Wohnraummiete: Hinweispflicht auf möglichen Eigenbedarf bei Vertragsschluss; …
- BVerfG, 14.09.2023 - 2 BvR 107/21
Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Thüringer AfD-Landtagsfraktion gegen Urteil …
- BVerfG, 25.08.1999 - 1 BvR 1499/97
Auf TKG § 57 Abs 1 Nr 2 gestützte Verpflichtung, die Errichtung eines …
- BVerfG, 23.12.1993 - 1 BvR 853/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine …
- LG Berlin, 18.12.2019 - 64 S 91/18
Ausschluss von Härtegründen nach grundloser Ablehnung des Vermieterangebots auf …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2010 - 10 D 42/06
Wirksamkeit einer Satzung über die förmliche Festlegung eines städtebaulichen …
- VerfGH Berlin, 24.08.2000 - VerfGH 73/99
Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung erheblichen …
- BVerfG, 19.03.2021 - 2 BvR 408/21
Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung …
- BVerfG, 19.03.1993 - 1 BvR 1714/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung einer Eigenbedarfskündigung
- BVerfG, 18.02.2020 - 1 BvR 1750/19
Verletzung des Rechts auf gesetzlichen Richter durch nicht ordnungsgemäße …
- BVerfG, 16.06.2009 - 1 BvR 2269/07
Keine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch willkürfreies Unterlassen einer …
- BVerfG, 02.02.1994 - 1 BvR 1422/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entschedung über eine …
- LG Lüneburg, 07.12.2011 - 6 S 79/11
Im Falle eines bereits bei Abschluss des Mietvertrags vorhersehbaren Eigenbedarfs …
- BVerfG, 30.05.1997 - 1 BvR 1797/95
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit …
- AG München, 26.07.2018 - 433 C 19586/17
Wunschpendler
- LG Dessau-Roßlau, 07.12.2016 - 5 T 275/16
Eigenbedarfskündigung des Vermieters: Rechtsmissbräuchlichkeit wegen …
- BVerfG, 23.11.1993 - 1 BvR 904/93
Eigenbedarfskündigung und Anbietepflicht des Vermieters
- BVerfG, 22.02.2001 - 1 BvR 198/98
Erfolglose Vb gegen Sachenrechtsbereinigungsgesetz
- BVerfG, 09.02.2022 - 2 BvR 613/21
Verfassungsbeschwerde insbesondere hinsichtlich einer Verletzung des Rechts auf …
- BVerfG, 22.06.2006 - 1 BvR 1418/04
Umfang des Willkürverbots; Entscheidungskompetenz des Bundesverfassungsgerichts
- BVerfG, 17.06.2009 - 2 BvR 1076/09
Verfassungsbeschwerde gegen Abschiebung beziehungsweise Überstellung aus den USA …
- LG Berlin, 28.11.1997 - 63 S 237/97
Vorsicht, wer sich ewig bindet
- BVerfG, 30.06.1994 - 1 BvR 2048/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Entscheidung über …
- OLG Jena, 21.08.2007 - 9 W 258/07
Zur Verfassungsmäßigkeit eines gesetzlichen Vorkaufsrechtes zugunsten privater …
- OLG Frankfurt, 04.02.2021 - 2 U 28/19
Erschleichen eines Titels
- LG Lübeck, 21.11.2014 - 1 S 43/14
Mieter geistig schwerstbehindert und blind: Eigenbedafskündigung unwirksam
- LG München I, 24.01.2018 - 14 S 9552/17
Zweitwohnungsbedarf als Grund der Eigenbedarfskündigung
- BGH, 25.01.2011 - X ZR 69/08
Raffvorhang
- BVerfG, 10.01.2000 - 1 BvR 1398/99
Anmeldefrist des VermG § 30a Abs 1 S 1 für die Geltendmachung von …
- LG Bamberg, 21.05.2021 - 3 S 9/19
Eigenbedarfskündigung - Darlegungslast für das Vorliegen eine Härtegrundes
- BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 1996/07
Verfassungsmäßigkeit der Auslieferung eines Ausländers zum Zwecke der …
- BVerfG, 19.09.2001 - 1 BvR 1351/00
Verletzung des Willkürverbots durch nicht nachvollziehbare gerichtliche Abweisung …
- BVerfG, 16.05.2001 - 1 BvR 933/99
Verfassungsmäßigkeit des Ankaufsrechts gem § 121 Abs 2 SachenRBerG - insb keine …
- BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 25/93
Erfolglose Verfassungsbeschwerden die Abweisung von auf Eigenbedarf gestützte …
- BVerfG, 22.10.2008 - 2 BvR 2028/08
Wegen nicht hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde, mit …
- BVerfG, 23.05.2001 - 1 BvR 1392/99
Verfassungsmäßigkeit des Ankaufsrechts gem § 121 Abs 2 SachenRBerG - insb keine …
- BVerfG, 06.04.2022 - 2 BvR 2110/21
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde betreffend die Überstellung des …
- VerfGH Berlin, 22.01.2008 - VerfGH 70/06
Darf Mieter auf Auseinandersetzungen zw. Mieter/Vermieter hinweisen?
- BVerfG, 03.07.2001 - 1 BvR 432/00
Zur Duldungspflicht von Wohnungseigentümern gem AVBGasV § 8 Abs 1
- BVerfG, 08.02.2001 - 1 BvR 719/99
Art 233 § 2a Abs 9 EGBGB als besonderes Moratorium zur Aufrechterhaltung …
- AG Sinzig, 06.05.1998 - 4 C 1096/97
Zu lautes Schnarchen kann eine Eigenbedarfskündigung rechtfertigen; § 564b Abs. 2 …
- BVerfG, 28.05.1993 - 1 BvR 1515/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung einer Eigenbedarfskündigung
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 29.12.2016 - 23 C 258/15
Für sporadische berufliche Wohnnutzung muss Mieter nicht weichen!
- BVerfG, 13.01.1995 - 1 BvR 1420/94
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- BVerfG, 25.06.2009 - 1 BvR 1003/07
Keine Verletzung der Eigentumsgarantie (Art 14 Abs 1 S 1 GG) durch Verpflichtung …
- BezG Dresden, 06.05.1992 - BSZ-W 2/92
Bodenreformrecht der SBZ und der DDR
- BVerfG, 30.07.2020 - 2 BvR 1242/20
Fortdauer der Auslieferungshaft (Gebot größtmöglicher Verfahrensbeschleunigung; …
- AG Berlin-Charlottenburg, 05.09.2019 - 230 C 45/19
Wohnraummiete: Wirksamkeit der Eigenbedarfskündigung durch den Erwerber einer …
- LG Hamburg, 25.03.2019 - 316 S 78/17
Wohnraummiete in Hamburg: Eigenbedarfskündigung einer Vermieter-GbR; Erfordernis …
- VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 8/11
Unbegründete Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen die Neuregelung der …
- LG Duisburg, 27.02.1996 - 23 (7) S 270/95
Räumung und Rückgabe eines Mietgrundstücks; Auf einen Grundstücksteil beschränkte …
- BVerfG, 18.10.1989 - 1 BvR 1013/89
Lohnfortzahlung infolge eines Schwangserschaftsabbruchs
- BVerfG, 04.08.1993 - 1 BvR 541/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung einer Eigenbedarfskündigung
- BVerfG, 29.11.1990 - 2 BvR 801/90
Rechtliches Gehör für den Mieter bei Einwand gegen Eigenbedarfskündigung
- BVerfG, 11.08.2008 - 2 BvR 460/08
Mangels unzureichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde bzgl der …
- BVerfG, 01.03.1991 - 1 BvR 1100/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine …
- BVerfG, 10.10.1989 - 1 BvR 663/88
Nachvertragliche Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Wahrung von Geschäfts- und …
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 26.03.2014 - 2 C 225/13
Wohnraummiete in Berlin: Wirksamkeit einer Eigenbedarfskündigung eines …
- BVerfG, 23.08.1990 - 1 BvR 440/90
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Unzulässigkeit von Vorratskündigungen
- BVerfG, 15.03.2001 - 1 BvR 533/99
Verfassungsmäßigkeit des Ankaufsrechts des Grundstücksnutzers im Falle der …
- BVerfG, 13.03.2001 - 1 BvR 1974/98
Verfassungsmäßigkeit der Verlängerung des Sachenrechtsmoratoriums gem Art 233 § …
- VerfGH Bayern, 08.05.2023 - 27-VII-21
Unzulässige Popularklagen gegen Freiflächengestaltungssatzung
- BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 49/17
Lockerungen im Strafvollzug (gerichtliche Sachaufklärungspflicht; Flucht- und …
- AG Köln, 08.10.2012 - 222 C 488/11
Familienplanung des Eigentümers und seiner Lebensgefährtin berechtigt zur …
- BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 1004/00
Keine Grundrechtsverletzung eines Energieversorgungsunternehmens durch …
- BVerfG, 09.04.1998 - 1 BvR 44/92
Regelung über Kündigung von Zwischenpachtverträgen im Kleingartenrecht iSv …
- OLG Karlsruhe, 29.12.1989 - 3 REMiet 2/89
Berechtigtes Interesse; Kündigung; Mietverhältnis; Erbe
- AG Stuttgart, 18.09.2020 - 36 C 495/20
Kündigung einer Wohnung zwecks Unterbringung einer Pflegeperson
- AG Baden-Baden, 01.07.2008 - 7 C 150/08
Anspruch auf Rückgabe einer Wohnung als Nießbraucher gegen einen Mieter nach …
- BVerfG, 09.04.1998 - 1 BvR 415/87
Zivilgerichtliche Auslegung bezüglich Verpflichtung des Bauherrn zur Veräußerung …
- AG Ahrensburg, 27.09.2012 - 45 C 477/12
Eigenbedarfskündigung Wohnungserwerber vor Grundbucheintragung
- BVerfG, 16.02.1999 - 1 BvR 938/97
Rückwirkende Pachtzinserhöhung im Kleingartenrecht
- OLG Koblenz, 01.03.1989 - 4 W RE 695/88
Kündigungsrecht des Eigentümers bei Vermietung zum Zeitpunkt des Erwerbs; …
- BVerfG, 09.04.1998 - 1 BvR 416/98
Verfassungsmäßigkeit des § 2 BergArbWoBauG
- AG Berlin-Mitte, 11.08.2021 - 10 C 3/19
Wann liegt eine die Kündigung ausschließende Härte vor?
- BVerfG, 30.09.2001 - 2 BvR 947/98
Keine Verletzung des Grundrechts auf den gesetzlichen Richter - behauptete …
- LG Bonn, 13.10.2014 - 6 S 80/14
Herausgabe und Räumung von Wohnraum in einer Wohnanlage nach einer Kündigung …
- LG Berlin, 01.04.2003 - 65 S 444/00
Anspruch auf Rückgabe der Mietsache wegen Beendigung des Mietverhältnisses auf …
- BVerfG, 09.04.1998 - 1 BvR 416/87
- BVerfG, 10.10.1989 - 1 BvR 838/88
Nachvertragliche Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Wahrung von Geschäfts- und …
- BVerfG, 07.11.1990 - 1 BvR 416/90
Eigentumsgarantie im Wohnungsmietrecht - Verweisung des kündigenden Eigentümers …
- BVerfG, 10.10.1989 - 1 BvR 1549/88
Nachvertragliche Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Wahrung von Geschäfts- und …
- BVerfG, 10.10.1989 - 1 BvR 776/88
Nachvertragliche Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Wahrung von Geschäfts- und …
- OLG Düsseldorf, 11.06.1992 - 10 U 168/91
Mietrecht; Kündigung wegen Eigenbedarfs
- BVerfG, 07.11.1990 - 1 BvR 419/90
Eigenbedarf - Kündigung - Alternative - Nutzung
- BVerfG, 22.07.2009 - 1 BvR 1243/09
Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend eine zivilgerichtliche …
- VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 32-IV-09
- OLG Hamm, 22.01.1999 - 29 U 42/98
- LG Landau/Pfalz, 17.03.1992 - 1 S 243/91
Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Eigenbedarfs ; Räumung und Herausgabe …
- BVerfG, 12.10.1989 - 1 BvR 1347/88
Nachvertragliche Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Wahrung von Geschäfts- und …
- BVerfG, 23.09.1992 - 1 BvR 1315/92
Verfassungsrechtliche Prüfung der Kündigung bei Zahlungsverzug - Jahresmietzins
- BVerfG, 21.11.1991 - 1 BvR 1494/91
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über …
- AG Berlin-Schöneberg, 17.10.2022 - 105 C 191/22
Widerspruch gegen Eigenbedarfskündigung bei allgemeiner Wohnungsmangellage
- VerfGH Berlin, 13.12.2001 - VerfGH 50/01
Vertragswidriger Umbau eines Badezimmers durch Mieter ohne Strukturveränderung …
- LG Oldenburg, 22.09.1995 - 2 S 514/95
Notwendigkeit einer Unterscheidung zwischen einem formellen …
- AG Hamburg-Wandsbek, 06.01.2016 - 711a C 262/14
Eigenbedarfskündigung einer Mietwohnung zugunsten der Eltern: Anforderungen an …
- BVerfG, 27.01.1994 - 1 BvR 2067/93
Verfassungsmäßigkeit von Prüfung und Bewertung der Interessen eines Mieters auf …
- LG Berlin, 27.07.2004 - 63 S 160/04
Alter begründet nicht immer einen Härtefall
- BVerfG, 28.08.1992 - 1 BvR 1120/92
Bindung des Grundstückseigentümers an einen Nutzungsvertrag und Eigentumsgarantie
- AG Halle/Saale, 11.10.2016 - 95 C 1281/16
Wohnraummietrecht: Eigenbedarfskündigung - Eigennutzungswille
- VerfGH Berlin, 20.04.2010 - VerfGH 62/07
Keine Verletzung der Eigentumsgarantie iSv Art 23 Abs 1 Verf BE durch …
- BVerfG, 07.06.1991 - 2 BvR 747/91
Verfassungsrechtliche Kriterien bei der Entscheidung eines Mietrechtsstreits
- LG Gießen, 24.02.2010 - 1 S 239/09
Rückgabe der Mietwohnung und des Pkw-Stellplatzes in der Garage im Falle der …
- LG Frankfurt/Main, 05.10.2007 - 11 S 317/06
Wohnraummiete: Treuwidrige Eigenbedarfskündigung
- BVerfG, 03.04.1992 - 1 BvR 416/92
Form des Mieterhöhungsverlangens und Eigentumsgarantie
- LG Ulm, 21.05.2008 - 1 S 13/08
Kostenersparnisse nach einem Arbeitsplatzverlust ist vernünftiger Grund für eine …
- OLG Hamm, 11.11.1996 - 30 REMiet 2/96
Voraussetzungen für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins ; Wirksamkeit …
- LG München I, 15.03.2023 - 14 S 14047/22
Anforderungen an Feststellung des Nutzungswillens bei einer Eigenbedarfskündigung
- LG Kiel, 26.03.2008 - 1 S 48/08
Wohnraummiete: Eigenbedarfskündigung bei Beendigung einer nichtehelichen …
- VerfGH Berlin, 13.12.2005 - VerfGH 199/03
Keine Verletzung des Willkürverbots iSv Art 10 Abs 1 Verf BE und des rechtlichen …
- BVerfG, 18.01.1991 - 1 BvR 1112/90
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtung von …
- AG Hamburg-Bergedorf, 11.03.2021 - 410c C 199/19
Rechtsmissbräuchlichkeit einer Eigenbedarfskündigung bei Bezugsmöglichkeit einer …
- LG Freiburg, 05.02.2015 - 3 S 230/14
Schadensersatzklage des gekündigten Wohnraummieters wegen vorgetäuschten …
- VerfGH Sachsen, 23.01.2003 - 93-IV-01
- VerfGH Berlin, 27.09.2002 - VerfGH 108/02
Keine Verletzung des Willkürverbots und der Eigentumsgarantie durch …
- VerfGH Sachsen, 21.02.2002 - 49-IV-01
- VerfGH Berlin, 11.10.2001 - VerfGH 20/01
- BVerfG, 23.03.1998 - 1 BvR 2231/97
Überspannung der Anforderungen an eine Kündigung nach § 564b Abs. 4 BGB
- BVerfG, 09.06.1993 - 1 BvR 820/93
Vorlagepflicht nach § 541 ZPO und Anspruch auf den gesetzlichen Richter
- BVerfG, 04.03.1993 - 1 BvR 1674/92
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung im weiteren …
- BVerfG, 17.07.1992 - 1 BvR 893/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Mitteilungspflichten des Vermieters
- LG Münster, 31.01.1990 - 1 S 397/89
Anspruch auf Räumung der Mietwohnung wegen Beendigung des Mietverhältnisses; …
- BVerfG, 27.09.1989 - 1 BvR 1087/89
Verfassungsrechtliche Prüfung der Entscheidung über eine Eigenbedarfsakündigung
- BVerfG, 19.12.1989 - 1 BvR 1448/89
Berücksichtigung des nach Kündigungsausspruch wegfallenden Eigenbedarfs auf das …
- LG Siegen, 30.08.1989 - 3 S 201/89
- LG Berlin, 15.01.2008 - 65 S 338/07
- VerfGH Sachsen, 14.12.2000 - 30-IV-00
- AG Emmendingen, 10.11.2021 - 7 C 80/21
Kündigung wegen Eigenbedarfs: Ist die Erklärung der Kündigung an alle Mieter …
- AG Frankfurt/Main, 04.04.2019 - 33 C 2496/18
Eigenbedarfskündigung - nachvollziehbare Erwägungen für Nutzungswillen des …
- AG Lennestadt, 18.08.2016 - 3 C 460/15
Eigenbedarf, Herztransplantation, Verweigerung der Mängelbeseitigung durch den …
- VG Chemnitz, 16.03.1995 - 2 K 1413/93
Nießbrauch anstelle des Bodenreformeigentums
- BVerfG, 20.09.1989 - 1 BvR 1094/89
Verfassungsrechtliche Prüfung der Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung
- LG Karlsruhe, 27.04.1989 - 5 S 107/89
- AG Westerstede, 26.07.2016 - 27 C 396/16
Eigenbedarf: Familienplanung ist Kündigungsgrund
- LG Oldenburg, 20.07.1995 - 2 T 769/95
Absehbare Eigennutzung durch den Vermieter als Verstoß gegen Treu und Glauben bei …
- BVerfG, 07.06.1989 - 1 BvR 230/89
Verfassungsrechtliche Prüfung von klageabweisenden Entscheidungen wegen Räumung
- LG Hamburg, 25.05.1989 - 7 S 271/88
- AG Berlin-Charlottenburg, 15.04.2019 - 213 C 141/18
- AG Berlin-Lichtenberg, 20.09.2006 - 3 C 141/06
Wohnraummiete im Beitrittsgebiet: Eintritt des Erwerbers eines Hausgrundstücks in …
- AG Pinneberg, 01.11.2002 - 66 C 212/02
Herausgabe und Räumung eines Mietobjektes; Vorliegen eines Berechtigten …
- LG Berlin, 08.12.1992 - 65 O 4/92
Herausgabe eines unter staatlicher Verwaltung stehenden Grundstücks auf dem …
- VG Berlin, 03.06.1992 - 19 A 248.91
Erteilung einer Baugenehmigung für umfassende Instandsetzungs-und …
- LG Göttingen, 07.02.1990 - 5 S 129/89
- AG Frankfurt/Main, 09.03.2009 - 33 C 4095/08
- LG Heidelberg, 15.02.1991 - 5 S 177/90
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer Eigenbedarfskündigung; Verstoß gegen …
- VG München, 30.04.2008 - M 9 K 04.3489
Nachträgliche Funktionslosigkeit einer bauplanerischen Festsetzung; Sondergebiet …
- AG Köln, 12.11.1997 - 207 C 185/97
Anspruch auf Zahlung des Mietzinses trotz Verweigerung der Ausstellung einer …
- AG Neuss, 14.04.1989 - 36 C 114/88
Voraussetzungen für das Vorliegen von Eigenbedarf; Soziale Auswahlverpflichtung …